GBUPilot

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Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Prüffristen für Ihren Betrieb – dokumentiert und mit Ampel.

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So funktioniert GBUPilot

Drei Module, ein Ziel: Ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz sind dokumentiert, bevor die Berufsgenossenschaft fragt.

1GBU erstellenBranche wählen, Gefährdungen aus dem Katalog übernehmen, Maßnahmen dokumentieren – als Entwurf nach §§ 5, 6 ArbSchG.
2Team unterweisenMitarbeiter anlegen, Unterweisung dokumentieren – die Ampel warnt 30 Tage vor der jährlichen Wiederholung (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
3Prüffristen eintragenElektrik, Leitern, Feuerlöscher – Intervall festlegen, Prüfdatum pflegen, rechtzeitig erinnert werden (§ 14 BetrSichV).

Ihr Stand heute

Neue Gefährdungsbeurteilung

Pflicht ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG) und zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Wählen Sie Ihre Branche und übernehmen Sie die Gefährdungen aus dem Katalog – der Entwurf ist danach Ihr Dokument.

Ihre Gefährdungsbeurteilungen

Noch keine Gefährdungsbeurteilung angelegt.

GBU-Dokument

Mitarbeiter anlegen

Name genügt – Branche und letzte Unterweisung können Sie sofort oder später ergänzen.

Unterweisungs-Nachweise des Teams

Unterweisung bei der Einstellung und bei Veränderung im Aufgabenbereich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG), mindestens jährlich zu wiederholen und aufzuzeichnen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Ampel warnt 30 Tage vor der Frist.

Noch keine Mitarbeiter angelegt.

Prüfgegenstand anlegen

Arbeitsmittel sind vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV). Das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – die Vorschläge sind Richtwerte, keine Gesetzesfristen. Ausnahme: Feuerlöscher alle zwei Jahre (ASR A2.2).

Prüffristen-Ampel

Noch keine Prüfgegenstände angelegt.

Unterweisungs-Nachweis

Was die Berufsgenossenschaft sehen will: die Übersicht aller Mitarbeiter mit Unterweisungsstand und aller Prüfgegenstände mit Prüfstand – als Mappe auf Knopfdruck.

Nachweis-Mappe

GBUPilot
Arbeitsschutz-Doku, die bei der Prüfung trägt.
Dokumentiert Pflichten und Fristen – ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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