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Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Prüffristen für Ihren Betrieb – dokumentiert und mit Ampel.
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So funktioniert GBUPilot
Drei Module, ein Ziel: Ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz sind dokumentiert, bevor die Berufsgenossenschaft fragt.
Ihr Stand heute
Neue Gefährdungsbeurteilung
Pflicht ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG) und zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Wählen Sie Ihre Branche und übernehmen Sie die Gefährdungen aus dem Katalog – der Entwurf ist danach Ihr Dokument.
Ihre Gefährdungsbeurteilungen
Noch keine Gefährdungsbeurteilung angelegt.
GBU-Dokument
Mitarbeiter anlegen
Name genügt – Branche und letzte Unterweisung können Sie sofort oder später ergänzen.
Unterweisungs-Nachweise des Teams
Unterweisung bei der Einstellung und bei Veränderung im Aufgabenbereich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG), mindestens jährlich zu wiederholen und aufzuzeichnen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Ampel warnt 30 Tage vor der Frist.
Noch keine Mitarbeiter angelegt.
Prüfgegenstand anlegen
Arbeitsmittel sind vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV). Das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – die Vorschläge sind Richtwerte, keine Gesetzesfristen. Ausnahme: Feuerlöscher alle zwei Jahre (ASR A2.2).
Prüffristen-Ampel
Noch keine Prüfgegenstände angelegt.
Unterweisungs-Nachweis
Was die Berufsgenossenschaft sehen will: die Übersicht aller Mitarbeiter mit Unterweisungsstand und aller Prüfgegenstände mit Prüfstand – als Mappe auf Knopfdruck.