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GBUPilot
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Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Prüffristen für Ihren Betrieb – dokumentiert und mit Ampel.

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Ihre Arbeitsschutz-Dokumentation

Standorte

Trennen Sie Mitarbeiter, Prüfmittel und Gefährdungsbeurteilungen nach Betrieb. Einen Standort aufzulösen löscht keine Fachdaten.

So funktioniert GBUPilot

Drei Module, ein Ziel: Ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz sind dokumentiert, bevor die Berufsgenossenschaft fragt.

So läuft es in drei Schritten
1GBU erstellenBranche wählen, Gefährdungen aus dem Katalog übernehmen, Maßnahmen dokumentieren – als Entwurf nach §§ 5, 6 ArbSchG.
2Team unterweisenMitarbeiter anlegen, Unterweisung dokumentieren – die Ampel warnt 30 Tage vor der jährlichen Wiederholung (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
3Prüffristen eintragenElektrik, Leitern, Feuerlöscher – Intervall festlegen, Prüfdatum pflegen, rechtzeitig erinnert werden (§ 14 BetrSichV).

Ihr Stand heute

Neue Gefährdungs­beurteilung

Pflicht ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG) und zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Wählen Sie Ihre Branche und übernehmen Sie die Gefährdungen aus dem Katalog – der Entwurf ist danach Ihr Dokument.

Ihre Gefährdungs­beurteilungen

Noch keine Gefährdungsbeurteilung angelegt.

Der Prozess dieser Beurteilung

Schritt 1: Arbeitsbereich, Tätigkeiten, Personengruppen

Das Arbeitsschutzgesetz nennt für die Überprüfung keine Regelfrist. Der Termin ist Ihrer, und die App erinnert an Ihren.

Besondere Personengruppen in diesem Bereich

Schritt 2 und 3: Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Was die vier Stufen und die Risikoklassen bedeuten
Eigene Gefährdung aufnehmen

Schritt 4 bis 6: Maßnahmen festlegen, durchführen, auf Wirksamkeit prüfen

Die Rangfolge und die Zustände einer Maßnahme

Schritt 7: Freigeben und fortschreiben

Eine neue Fassung überschreibt die alte nicht, sie kommt daneben. Der eingefrorene Stand ist die Antwort auf die Frage, was damals galt.

Bei einer Erstfassung darf er leer bleiben, sonst gehört er dazu.

Fassungen dieser Beurteilung

Dokumentationsstand: die einzelnen Punkte

Mindestangaben der Dokumentation

GBU-Dokument

Was ist fällig?

Alle Maßnahmen aus allen Gefährdungsbeurteilungen, nach Frist geordnet. Die Frist ist die, die Sie sich selbst gesetzt haben – für die Umsetzung nennt das Arbeitsschutzgesetz keine Regelfrist.

Noch keine Maßnahme festgelegt.

Mitarbeiter anlegen

Name genügt – Branche und letzte Unterweisung können Sie sofort oder später ergänzen.

Unterweisungs-Nachweise des Teams

Unterweisung bei der Einstellung und bei Veränderung im Aufgabenbereich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG), mindestens jährlich zu wiederholen und aufzuzeichnen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Ampel warnt 30 Tage vor der Frist.

Noch keine Mitarbeiter angelegt.

Prüfgegenstand anlegen

Arbeitsmittel sind vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV). Das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – die Vorschläge sind Richtwerte, keine Gesetzesfristen. Ausnahme: Feuerlöscher alle zwei Jahre (ASR A2.2).

Prüffristen-Ampel

Noch keine Prüfgegenstände angelegt.

Nachweise für die Besichtigung

Was die Berufsgenossenschaft sehen will: die Übersicht aller Mitarbeiter mit Unterweisungsstand und aller Prüfgegenstände mit Prüfstand – dazu die Maßnahmen aus Ihren Gefährdungsbeurteilungen.

Die Kalenderdatei ist eine Momentaufnahme und kein Abonnement: Sie enthält die Termine, die heute gelten.

Dieselben Angaben ohne Gestaltung, zum Nachsehen und Weiterverarbeiten:

Nachweis-Mappe

Gefahrstoffverzeichnis

§ 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe mit fünf Angaben je Stoff. Werden ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ausgeübt, ist es nach Absatz 13 nicht erforderlich – ob das zutrifft, beurteilen Sie.

Noch kein Gefahrstoff erfasst.

Gefahrstoff aufnehmen

Die Angaben stehen im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Schreiben Sie sie ab, statt sie zu schätzen.

Betriebsanweisung

Mutterschutz: Beurteilung des Arbeitsplatzes

§ 10 Abs. 1 MuSchG verlangt für jede Tätigkeit die Beurteilung, ob eine schwangere oder stillende Frau unverantwortbar gefährdet wäre – und zwar unabhängig davon, ob gerade jemand schwanger ist. Die Beurteilung gehört zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Noch keine Beurteilung angelegt.

Arbeitsplatz beurteilen

Welche Merkmale treffen auf diesen Arbeitsplatz zu? Was Sie nicht ankreuzen, gilt als geprüft und verneint.

Vermerk nach § 14 MuSchG

Wie viele Helfer braucht Ihr Betrieb?

Zwei Pflichten, die sich aus Ihrer Mitarbeiterzahl ergeben. Gerechnet wird mit den aktiven Mitarbeitern, die Sie hier erfasst haben; maßgeblich ist nach der Vorschrift die Zahl der anwesenden Versicherten.

Ersthelfer

Wird berechnet …

Brandschutzhelfer

Wird berechnet …

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Arbeitsschutz-Doku, die bei der Prüfung trägt.
Dokumentiert Pflichten und Fristen – ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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