§§ 5 und 12 ArbSchG gelten für jeden Arbeitgeber – auch ohne Sicherheitsfachkraft im Haus. GBUPilot führt Sie durch die Gefährdungsbeurteilung, dokumentiert Unterweisungen und wacht über Ihre Pflichtprüfungen. Mit Ampel statt Aktenordner.
✓ Bußgeldrahmen bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG)✓ Ampel 30 Tage vor jeder Frist✓ GBU-Entwurf nach §§ 5, 6 ArbSchG✓ Server in Deutschland
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht getan. GBUPilot macht aus drei Pflichten eine Routine, die im Betriebsalltag hält.
§ 5 ArbSchG verlangt sie von jedem Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, § 6 ArbSchG ihre Dokumentation. Branche wählen, Gefährdungen aus dem Katalog übernehmen, Maßnahmen dokumentieren – fertig ist der Entwurf.
Bei der Einstellung und bei jeder Veränderung im Aufgabenbereich (§ 12 ArbSchG) – und mindestens einmal jährlich zu wiederholen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Ampel warnt 30 Tage, bevor die Wiederholung fällig wird.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3), Leitern und Tritte, Feuerlöscher: Arbeitsmittel sind wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV). GBUPilot rechnet jede Frist mit.
§ 25 ArbSchG: Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten; bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung reicht der Rahmen bis 30.000 €. Dazu drohen Straftat (§ 26 ArbSchG) und Regress der Berufsgenossenschaft (§ 110 SGB VII).
Kein Ordner-Chaos, kein Excel – drei Module, die zusammengehören.
Branche wählen – Handwerk, Gastro, Praxis, Büro oder Einzelhandel. Der Katalog schlägt die typischen Gefährdungen mit Maßnahmen vor; Sie prüfen, ergänzen und dokumentieren den Entwurf.
Mitarbeiter anlegen, Unterweisung mit Thema und Datum dokumentieren. Die jährliche Wiederholung verfolgt die Ampel pro Person – „heute erledigt" ist ein Tipp.
Jedes Arbeitsmittel mit Intervall und letztem Prüfdatum. Gelb ab 30 Tagen vor der Frist, rot bei Überschreitung – die Nachweis-Mappe bündelt alles für die Berufsgenossenschaft.
Haken Sie ab, was in Ihrem Betrieb dokumentiert ist – GBUPilot zeigt sofort, was fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihren echten Betrieb.
Was ist dokumentiert?
Weniger als eine Stunde Sicherheitsfachkraft pro Monat – dafür liegen die Nachweise bereit, wenn die Berufsgenossenschaft fragt.
Neue Branchen-Kataloge und Funktionen kommen laufend dazu – die Warteliste informiert Sie zuerst.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Ja. § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Branche und Betriebsgröße, also ab dem ersten Beschäftigten. § 6 ArbSchG verlangt zusätzlich die Dokumentation. Es gibt keine Kleinbetriebs-Ausnahme.
§ 12 ArbSchG verlangt die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderung im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel – jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Das ArbSchG selbst nennt keine Jahresfrist: Die mindestens jährliche Wiederholung und die Aufzeichnungspflicht stehen in § 4 der DGUV Vorschrift 1. GBUPilot nennt beide Fundstellen ehrlich, statt eine einzige zu erfinden.
Die Prüfung selbst ist Pflicht: § 14 BetrSichV verlangt, Arbeitsmittel vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen – für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert das die DGUV Vorschrift 3. Das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; die üblichen Jahreswerte sind Richtwerte, keine Gesetzesfristen. Anders die Feuerlöscher: Die ASR A2.2 verlangt die Wartung alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen.
Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten (§ 25 ArbSchG) – Geldbuße bis 5.000 €, bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung bis 30.000 €. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit droht eine Straftat (§ 26 ArbSchG). Und nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung Regress nehmen (§ 110 SGB VII).
Nein – ganz ehrlich: GBUPilot dokumentiert Ihre Pflichten und Fristen und führt Sie durch die Gefährdungsbeurteilung. Die Software ersetzt weder die fachliche Prüfung Ihres Betriebs durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch eine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Ja, aber ohne Schönfärberei. Zurückliegende Unterweisungen und Prüfungen können Sie mit ihrem echten Datum nachtragen; Datumsangaben in der Zukunft nimmt das System nicht an. Was nie stattgefunden hat, wird durch keine Software rückwirkend zur Pflichterfüllung. Ab heute sauber weiterzuführen ist trotzdem besser als gar nicht.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).