Für Handwerk, Gastro, Praxen, Büros & Einzelhandel – 1 bis 50 Beschäftigte

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Prüffristen.
Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter.

§§ 5 und 12 ArbSchG gelten für jeden Arbeitgeber – auch ohne Sicherheitsfachkraft im Haus. GBUPilot führt Sie durch die Gefährdungsbeurteilung, dokumentiert Unterweisungen und wacht über Ihre Pflichtprüfungen. Mit Ampel statt Aktenordner.

✓ Bußgeldrahmen bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG)✓ Ampel 30 Tage vor jeder Frist✓ GBU-Entwurf nach §§ 5, 6 ArbSchG✓ Server in Deutschland

Die Berufsgenossenschaft prüft Nachweise – keine guten Absichten

Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht getan. GBUPilot macht aus drei Pflichten eine Routine, die im Betriebsalltag hält.

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

§ 5 ArbSchG verlangt sie von jedem Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, § 6 ArbSchG ihre Dokumentation. Branche wählen, Gefährdungen aus dem Katalog übernehmen, Maßnahmen dokumentieren – fertig ist der Entwurf.

Unterweisungen mit Frist

Bei der Einstellung und bei jeder Veränderung im Aufgabenbereich (§ 12 ArbSchG) – und mindestens einmal jährlich zu wiederholen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Ampel warnt 30 Tage, bevor die Wiederholung fällig wird.

Prüffristen im Griff

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3), Leitern und Tritte, Feuerlöscher: Arbeitsmittel sind wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV). GBUPilot rechnet jede Frist mit.

Bis zu 30.000 € Bußgeld

§ 25 ArbSchG: Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten; bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung reicht der Rahmen bis 30.000 €. Dazu drohen Straftat (§ 26 ArbSchG) und Regress der Berufsgenossenschaft (§ 110 SGB VII).

In drei Schritten zur sauberen Arbeitsschutz-Doku

Kein Ordner-Chaos, kein Excel – drei Module, die zusammengehören.

1

GBU erstellen

Branche wählen – Handwerk, Gastro, Praxis, Büro oder Einzelhandel. Der Katalog schlägt die typischen Gefährdungen mit Maßnahmen vor; Sie prüfen, ergänzen und dokumentieren den Entwurf.

2

Team unterweisen

Mitarbeiter anlegen, Unterweisung mit Thema und Datum dokumentieren. Die jährliche Wiederholung verfolgt die Ampel pro Person – „heute erledigt" ist ein Tipp.

3

Prüffristen eintragen

Jedes Arbeitsmittel mit Intervall und letztem Prüfdatum. Gelb ab 30 Tagen vor der Frist, rot bei Überschreitung – die Nachweis-Mappe bündelt alles für die Berufsgenossenschaft.

Live-Beispiel: Wie sieht Ihre Ampel heute aus?

Haken Sie ab, was in Ihrem Betrieb dokumentiert ist – GBUPilot zeigt sofort, was fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihren echten Betrieb.

Ihr Betrieb heute

Was ist dokumentiert?

Ihr Ampel-Stand erscheint hier.

Preise

Weniger als eine Stunde Sicherheitsfachkraft pro Monat – dafür liegen die Nachweise bereit, wenn die Berufsgenossenschaft fragt.

Basic

9 € / Monat
  • Bis zu 5 Mitarbeiter
  • Bis zu 2 Gefährdungsbeurteilungen
  • Branchen-Gefährdungskatalog (5 Branchen)
  • Unterweisungs- und Prüffristen-Ampel
Kostenlos testen
AM BELIEBTESTEN

Team

19 € / Monat
  • Alles aus Basic
  • Bis zu 20 Mitarbeiter
  • Bis zu 10 Gefährdungsbeurteilungen
  • GBU-Dokument und Unterweisungs-Nachweis
Jetzt starten

Pro

29 € / Monat
  • Alles aus Team
  • Mitarbeiter unbegrenzt
  • Gefährdungsbeurteilungen unbegrenzt
  • Für Betriebe mit mehreren Standorten
Kostenlos testen

Neuigkeiten zu GBUPilot

Neue Branchen-Kataloge und Funktionen kommen laufend dazu – die Warteliste informiert Sie zuerst.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung wirklich schon ab dem ersten Mitarbeiter?

Ja. § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Branche und Betriebsgröße, also ab dem ersten Beschäftigten. § 6 ArbSchG verlangt zusätzlich die Dokumentation. Es gibt keine Kleinbetriebs-Ausnahme.

Wie oft muss ich unterweisen?

§ 12 ArbSchG verlangt die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderung im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel – jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Das ArbSchG selbst nennt keine Jahresfrist: Die mindestens jährliche Wiederholung und die Aufzeichnungspflicht stehen in § 4 der DGUV Vorschrift 1. GBUPilot nennt beide Fundstellen ehrlich, statt eine einzige zu erfinden.

Welche Prüffristen gelten für elektrische Betriebsmittel?

Die Prüfung selbst ist Pflicht: § 14 BetrSichV verlangt, Arbeitsmittel vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen zu lassen – für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert das die DGUV Vorschrift 3. Das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; die üblichen Jahreswerte sind Richtwerte, keine Gesetzesfristen. Anders die Feuerlöscher: Die ASR A2.2 verlangt die Wartung alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen.

Was droht, wenn nichts dokumentiert ist?

Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten (§ 25 ArbSchG) – Geldbuße bis 5.000 €, bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung bis 30.000 €. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit droht eine Straftat (§ 26 ArbSchG). Und nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung Regress nehmen (§ 110 SGB VII).

Ersetzt GBUPilot eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nein – ganz ehrlich: GBUPilot dokumentiert Ihre Pflichten und Fristen und führt Sie durch die Gefährdungsbeurteilung. Die Software ersetzt weder die fachliche Prüfung Ihres Betriebs durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch eine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Ich habe monatelang nichts dokumentiert. Bringt der Einstieg jetzt noch etwas?

Ja, aber ohne Schönfärberei. Zurückliegende Unterweisungen und Prüfungen können Sie mit ihrem echten Datum nachtragen; Datumsangaben in der Zukunft nimmt das System nicht an. Was nie stattgefunden hat, wird durch keine Software rückwirkend zur Pflichterfüllung. Ab heute sauber weiterzuführen ist trotzdem besser als gar nicht.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).