Wie viele Stunden Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht mein Betrieb?
Die Antwort hängt an drei Dingen: Ihrem gewichteten Beschäftigtenwert, Ihrer Betreuungsgruppe und daran, welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 Ihr Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzt hat. Der dritte Punkt wird fast überall unterschlagen – die Neufassung hebt die entscheidende Schwelle von 10 auf 20 Beschäftigte, und sie gilt nicht bundesweit zum selben Tag.
Gerechnet wird mit dem gewichteten Jahresdurchschnitt nach § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2 – Teilzeit zählt anteilig.
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So geht es
- Beschäftigte nach Stunden aufteilen§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2 gewichtet: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, mehr als 20 bis 30 mit 0,75, mehr als 30 mit 1,0. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt.
- Betreuungsgruppe wählenDie Zuordnung läuft über den WZ-Schlüssel Ihrer Betriebsart. Gruppe I steht für 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, Gruppe II für 1,5, Gruppe III für 0,5.
- Fassung angebenWissen Sie es nicht, lassen Sie das Feld stehen: Die Antwort nennt dann beide Fälle. Welche Fassung gilt, sagt Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger.
- Bestellungen führenDie Stundenzahl ist die eine Hälfte. Die andere ist die schriftliche Bestellung beider Professionen – ohne sie ist die Pflicht nicht erfüllt, egal wie viele Stunden geleistet werden.
Warum hier zwei Zahlen im Umlauf sind
Bis zur Neufassung galt: Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten fallen unter Anlage 1, darüber unter Anlage 2 mit ihren festen Einsatzzeiten. Der Mustertext von November 2024 verschiebt diese Grenze auf 20. Beides steht derzeit nebeneinander im Netz, und beides ist für einen Teil der Betriebe richtig.
Der Grund ist die Rechtsnatur: Die DGUV Vorschrift 2 ist autonomes Recht der Unfallversicherungsträger nach § 15 Abs. 1 SGB VII. Der Mustertext wird von jedem Träger einzeln beschlossen und in Kraft gesetzt; einen bundesweiten Stichtag gibt es nicht. Wer Ihnen hier eine einzige Zahl nennt, ohne nach Ihrem Träger zu fragen, rät.
Was die Vorschrift festlegt und was nicht
Festgelegt sind die Einsatzzeiten der Grundbetreuung: 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr in Betreuungsgruppe I, 1,5 in Gruppe II und 0,5 in Gruppe III. Das ist ein Summenwert für beide Professionen zusammen, und bei der Aufteilung muss jede von ihnen einen Mindestanteil übernehmen.
Nicht festgelegt ist der betriebsspezifische Teil der Betreuung. Anlage 2 legt seinen Umfang ausdrücklich in die Hand des Unternehmers – wer Ihnen dafür eine Stundenzahl nennt, hat sie erfunden. Und Wegezeiten dürfen nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.
Der Arbeitsschutzausschuss hängt an derselben Zahl
§ 11 ASiG verlangt einen Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit „mehr als zwanzig Beschäftigten“. Das Wort „mehr“ ist wörtlich zu nehmen: Bei genau zwanzig besteht die Pflicht nicht. Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Seine Zusammensetzung steht ebenfalls im Gesetz und wird oft verkürzt: Arbeitgeber oder Beauftragter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Ein Ausschuss ohne Sicherheitsbeauftragte ist keiner im Sinne des Gesetzes.
Häufige Fragen
Gilt für mich die Schwelle 10 oder 20?
Das entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger, weil er die DGUV Vorschrift 2 als autonomes Recht selbst in Kraft setzt. Der Mustertext von November 2024 sieht 20 vor, die Vorgängerfassung 10. Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft; der Rechner zeigt Ihnen bis dahin beide Fälle.
Zählen Minijobber und Azubis mit?
Ja, aber gewichtet. § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2 rechnet Teilzeitbeschäftigte mit 0,5 oder 0,75 an, je nach Wochenstunden, und stellt auf den Jahresdurchschnitt ab. Eine Kopfzahl ist damit fast immer zu hoch.
Reicht es, einen externen Dienstleister zu beauftragen?
Der Vertrag allein reicht nicht. § 2 Abs. 1 ASiG für den Betriebsarzt und § 5 Abs. 1 ASiG für die Fachkraft verlangen eine SCHRIFTLICHE Bestellung mit Übertragung der Aufgaben. Das ist der Punkt, an dem Kleinbetriebe bei einer Besichtigung am häufigsten auffallen.
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Bestellungen und Fristen führenRechnet ohne Konto · Nennt beide Fassungen · Keine Speicherung
Der Rechner gibt die Werte der DGUV Vorschrift 2 und des ASiG wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Fassung für Ihren Betrieb gilt und in welche Betreuungsgruppe er fällt, entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger.