Wann ist die nächste Prüfung fällig – und ist das überhaupt eine Frist?
Zu Prüffristen steht im Netz mehr Falsches als zu jedem anderen Arbeitsschutzthema. „Elektrische Geräte jährlich prüfen, Pflicht“ ist der häufigste Satz und so nicht richtig: § 14 BetrSichV verlangt die Prüfung, legt Art, Umfang und Fristen aber in Ihre Gefährdungsbeurteilung. Der Rechner nennt den Termin und dazu die Verbindlichkeitsstufe.
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So geht es
- Prüfart wählenDie Voreinstellung des Intervalls folgt der Prüfart. Sie ist ein Vorschlag und bleibt frei änderbar – genau darum geht es hier.
- Letzte Prüfung eintragenOhne Datum rechnet der Rechner nichts, sondern nennt die Erstprüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV. Ein geratener Termin wäre schlimmer als keiner.
- Verbindlichkeit lesenNeben dem Datum steht, worauf es beruht: eine feste Frist aus einer Technischen Regel oder ein Richtwert, den Ihre Gefährdungsbeurteilung tragen muss.
- Fristen führen lassenIn der App bekommt jeder Prüfgegenstand sein eigenes Intervall und eine Ampel, die 30 Tage vor dem Termin auf Gelb springt.
Was § 14 BetrSichV wirklich verlangt
Die Vorschrift verlangt zweierlei: eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrende Prüfungen, beide durch eine zur Prüfung befähigte Person. Was sie ausdrücklich NICHT tut: eine Tabelle mit Monatszahlen aufstellen. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfungen ermittelt der Arbeitgeber aus der Gefährdungsbeurteilung.
Das ist keine Formalie, sondern der Kern: Eine Bohrmaschine auf einer Baustelle und dieselbe Bohrmaschine in einer Werkstatt haben nicht dasselbe Prüfintervall, weil sie nicht dieselbe Beanspruchung haben. Wer eine feste Zahl übernimmt, ohne sie zu begründen, hat die Beurteilung nicht gemacht – auch wenn die Zahl zufällig passt.
Woher die Jahreswerte kommen
Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert die DGUV Vorschrift 3 die Prüfpflicht und nennt Richtwerte. Sie sind autonomes Recht der Unfallversicherungsträger und über § 15 Abs. 1 SGB VII verbindlich – die genannten Intervalle bleiben trotzdem Richtwerte, von denen begründet abgewichen werden kann. Für Leitern und Tritte beschreibt die DGUV Information 208-016 die wiederkehrende Prüfung; eine DGUV-Information ist eine Empfehlung mit Vermutungswirkung, keine Vorschrift.
Die einzige hier fixierte Frist gehört den Feuerlöschern: Die ASR A2.2 verlangt die Wartung alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen. Aber auch sie ist keine Obergrenze – Punkt 7.4.2 Abs. 1 lässt längere Instandhaltungsfristen des Herstellers ausdrücklich zu und verlangt, kürzere zu beachten.
Die Aufzeichnung gehört zur Prüfung
Eine Prüfung, die niemand aufgeschrieben hat, ist bei einer Besichtigung nicht passiert. § 14 BetrSichV verlangt die Aufzeichnung des Ergebnisses; sie muss über die Verwendungsdauer aufbewahrt werden und an geeigneter Stelle verfügbar sein.
Genau daran scheitern Kleinbetriebe: nicht an der Prüfung selbst, die eine Fachfirma macht, sondern daran, dass der Prüfbericht in einem Ordner liegt und niemand den nächsten Termin führt. GBUPilot hängt Intervall, Datum und Befund an den Gegenstand und meldet die Fälligkeit, bevor sie eintritt.
Häufige Fragen
Muss ich elektrische Geräte jährlich prüfen lassen?
Nicht als Gesetzesfrist. § 14 BetrSichV verlangt wiederkehrende Prüfungen; das Intervall ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Vorschrift 3 nennt dafür Richtwerte. Ein begründetes längeres Intervall ist zulässig, ein unbegründetes kurzes ersetzt die Beurteilung nicht.
Wer darf prüfen?
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV: jemand mit der nötigen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung und keine Behördenzulassung – aber auch nicht jeder im Betrieb.
Was passiert, wenn ich eine Frist überziehe?
Zunächst nichts Sichtbares, und das ist die Gefahr. Rechtlich ist ein Verstoss gegen die BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit; teurer wird es nach einem Unfall, wenn die Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII Regress nimmt. Der Rahmen dafür ist nach oben nicht gedeckelt, weil er sich nach dem Schaden richtet.
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Prüffristen dauerhaft überwachenRechnet ohne Konto · Pflicht und Richtwert getrennt · Keine Speicherung
Der Rechner gibt die Intervalle der Vorschriften und Technischen Regeln wieder und ersetzt weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch eine Rechtsberatung. Welches Intervall für Ihr Arbeitsmittel gilt, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung.