Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?
Zwei Zahlen, die gleich aussehen und rechtlich nicht dasselbe sind. Die Ersthelferzahl ist eine Mindestzahl aus § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1. Die Brandschutzhelferzahl ist ein Richtwert aus ASR A2.2, den Ihre Gefährdungsbeurteilung bestätigen oder erhöhen muss. Der Rechner nennt beide getrennt und sagt zu jeder, was sie ist.
Maßgeblich ist nach der Vorschrift die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Kopfzahl auf der Lohnliste.
Ihr Ergebnis erscheint hier. Es wird nichts gespeichert.
So geht es
- Beschäftigte zählenMaßgeblich ist nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Kopfzahl auf der Lohnliste. Bei Schichtbetrieb zählt jede Schicht für sich.
- Betriebsart wählenDer Prozentsatz hängt daran: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe.
- Beide Zahlen lesenDie Ersthelferzahl ist eine Mindestzahl und wird aufgerundet. Die Brandschutzhelferzahl ist ein Richtwert; die ASR A2.2 nennt Gründe, aus denen mehr nötig sein können.
- Nachweise führenIn der App bekommt jede Person ihr Ausbildungsdatum, und die Ampel meldet, wenn die Auffrischung ansteht. Die Zahl allein ist noch kein Nachweis.
Warum die eine Zahl eine Pflicht ist und die andere nicht
§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 formuliert eine Mindestzahl: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ersthelfer „mindestens in folgender Zahl“ zur Verfügung stehen. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist das einer; darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben. Von dieser Zahl kann nach Satz 2 im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden – einseitig nicht.
Die ASR A2.2 sagt zu Brandschutzhelfern etwas anderes: „Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.“ Das ist ein Richtwert, kein Mindestsatz. Die verbreitete Formulierung „mindestens 5 % Brandschutzhelfer“ verschärft die Regel, und wir geben sie deshalb nicht so wieder.
Wann die Auffrischung ansteht
Für Ersthelfer nennt § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 die Fortbildung „in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren“. Die drei Wörter „in der Regel“ gehören dazu: Es ist keine starre Frist, und wer sie als solche darstellt, erzeugt Druck, den die Vorschrift nicht macht.
Für Brandschutzhelfer gibt es überhaupt keine feste Frist. Der Hinweis zu ASR A2.2 Punkt 7.3 Abs. 5 nennt 2 bis 5 Jahre als in der Praxis bewährt und überlässt das Intervall ausdrücklich dem Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung.
Die Zahl ist der Anfang, nicht das Ergebnis
Eine Prüfung fragt nicht nach der Zahl, sondern nach dem Nachweis: Wer ist ausgebildet, wann, und wann war die letzte Auffrischung. Genau daran scheitern Kleinbetriebe – nicht an der Prozentrechnung, sondern daran, dass die Bescheinigungen in verschiedenen Ordnern liegen und niemand die Fristen führt.
GBUPilot hängt beide Ausbildungen an die Person und rechnet den Bedarf gegen den tatsächlichen Stand: So viele sind vorgeschrieben, so viele sind ausgebildet, bei so vielen läuft die Auffrischung.
Häufige Fragen
Zählen Teilzeitkräfte und Aushilfen mit?
§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Wer anwesend ist, zählt – unabhängig vom Stundenumfang. Entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit, nicht der Arbeitsvertrag.
Reicht ein Ersthelfer für zwei Schichten?
Nein. Die Zahl muss in jeder Schicht erreicht sein, weil sie an den anwesenden Versicherten hängt. Für Brandschutzhelfer nennt ASR A2.2 Punkt 7.3 Abs. 3 Schichtbetrieb und Abwesenheit durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit ausdrücklich als Gründe für eine grössere Zahl.
Was kostet es, wenn keine Ersthelfer da sind?
Die DGUV Vorschrift 1 ist autonomes Recht der Unfallversicherungsträger und über § 15 Abs. 1 SGB VII verbindlich. Ein Bussgeld setzt nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII allerdings voraus, dass die Vorschrift für den konkreten Tatbestand auf die Bussgeldvorschrift verweist. Der teurere Fall steht daneben: Nach § 110 SGB VII kann die Berufsgenossenschaft bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls Regress nehmen.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Nachweise dauerhaft führenRechnet ohne Konto · Fundstelle zu jeder Zahl · Keine Speicherung
Der Rechner gibt die Regelzahlen der Vorschriften wieder und ersetzt weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch eine Rechtsberatung. Wie viele Helfer Ihr Betrieb tatsächlich braucht, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung.